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Energiekosten­zuschuss – Eckpunkte der Förderung

Tax News - 30. Sep 2022 | 3 Minuten Lesezeit

Angesichts massiv steigender Energiekosten und der Zielsetzung, betroffene Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung das Energiekostenzuschussgesetz geschaffen. Zur noch ausstehenden Richtlinie wurden nun erste Eckpunkte veröffentlicht. Energie-Mehrkosten im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden über vier Förderstufen gefördert.

Während die gesetzliche Grundlage für diese Förderung mit Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) bereits im Sommer geschaffen wurde, wurden nun erste Details zu diesen Fördermaßnahmen am 28.09.2022 im Ministerrat beschlossen:

  • Vortrag an den Ministerrat, „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, 30/10 (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-dezember-2021/30-mr-28-sep.html – PDF abgerufen am 28.09.2022).

Die detaillierte Richtlinie wird erst nach Genehmigung durch die EU veröffentlicht werden.

1.

Eckpunkte

  • Antragsberechtigt sind energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes bzw Umsatzes belaufen. Unternehmen bis max EUR 700.000 Jahresumsatz sind von diesem Kriterium befreit.
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen. Ebenso Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion; hierzu sollen Sondermaßnahmen vorgesehen werden.
  • Förderbare Energieträger: Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel)
  • Förderfähiger Zeitraum: 1. Februar bis 30. September 2022
  • Registrierung: Der Energiekostenzuschuss wird von der Austria Wirtschaftsservice Ge-sellschaft mbH (aws) abgewickelt. Diese Registrierung soll im aws Fördermanager von Ende Oktober bis Mitte November 2022 möglich sein.
  • Antragsstellung: Die formale Antragseinreichung soll ab Mitte November 2022 möglich sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben sind wiederum möglich.
  • Nachträgliche Förderprüfungen: analoge Anwendung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) vorgesehen
2.

Vier Förderstufen

Vorgesehen sind vier Förderstufen:

  • In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preis-differenz zum Vorjahr gefördert. Diese Stufe ist mit EUR 400.000 gedeckelt.
  • Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 % des Vorjah-resverbrauchs mit max 30 % gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier EUR 2 Mio, wobei Treibstoffe ab dieser Stufe nicht gefördert werden.
  • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen „Betriebsverlust“ aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu EUR 25 Mio möglich.
  • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind Zuschüsse von bis zu EUR 50 Mio möglich.

Für Kleinst- und Kleinbetriebe, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, soll ein Pauschalmodell zur Anwendung kommen. Gefördert werden 30 % der halbierten Energiekosten 2022 (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Die Förderung soll dabei pauschaliert nach Stufen vorsehen werden.

Unsere Expert:innen werden Sie bei Beantragung der Förderung gerne unterstützen, damit Sie alle notwendigen Schritte setzen können. Wir helfen Ihnen bei der optimalen Nutzung der Förderung, bei der Antragstellung wie auch bei allenfalls vorgesehenen Bestätigungen und Prüfungen iZm dem Energiekostenzuschuss.