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Energiekosten­zuschuss für energieintensive Unternehmen

Tax News - 01. Aug 2022 | 1 Minute Lesezeit

Angesichts des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise und der sich daraus ergebenden besonderen Belastung energieintensiver Unternehmen hat die Österreichische Bundesregierung Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen gesetzt.

Mit dem am 06.07.2022 im Nationalrat beschlossenen und am 27.07.2022 im BGBl I 117/2022 veröffentlichten Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) sollen Teile der Mehraufwendungen für Energie (Treibstoff, Strom und Gas) mittels nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert werden. Ausständig ist zum aktuellen Zeitpunkt die Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie die entsprechende Förderrichtlinie, welche die materiellen (wie Detailierung der förderbaren Unternehmen und förderbaren Kosten) und verfahrensrechtlichen Regelungen zum Inhalt haben wird.

  • Die Förderung wird ausschließlich an „energieintensive Unternehmen“ mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich gewährt. Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombedarfskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes (voraussichtlich der Umsatz abzgl Vorratsveränderungen und bezogener Leistungen laut Gewinn- und Verlustrechnung) belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes (voraussichtlich der gemäß Umsatzsteuergesetz steuerbare Umsatz abzgl des umsatzsteuerbaren Ankaufs) beträgt.
  • Gefördert werden anteilige Mehraufwendungen von Energiekosten (Treibstoff, Strom und Gas), welche im Zeitraum 01.02.2022 bis 31.12.2022 entstehen. Die Höhe der Förderung soll durch die aktuell noch nicht veröffentlichte Förderrichtlinie definiert werden.
  • Die maximale Förderung beträgt für Strom, Treibstoffe und Gas grundsätzlich EUR 400.000. Für Strom und Erdgas kann die Förderung in Abhängigkeit von der Betroffenheit und Branche auch darüber hinaus gewährt werden.
  • Die Förderung ist als direkter Aufwandszuschuss ausgestaltet und wird über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) nach Antragsstellung und Abrechnung ausbezahlt.

Zur noch ausstehenden Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie der noch nicht veröffentlichten Förderrichtlinie halten wir Sie gerne informiert.