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Energiekosten­zuschuss – Voranmeldung ab 07.11.2022 bis 28.11.2022

Tax Flash
Tax Flash - 05. Nov 2022 | 3 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat mit dem „Energiekostenzuschuss“ erste Schritte zur Entlastung energieintensiver Unternehmen gesetzt. Wenngleich die erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission sowie die entsprechende Förderrichtlinie nach wie vor ausstehen, hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) kürzlich ein Info-Paket zum Ablauf und der Berechnung der Förderung veröffentlicht.

Erste Details zum formalen Ablauf der Beantragung des Energiekostenzuschusses wurden am 03.11.2022 auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit Änderung vom 05.11.2022 publiziert (abgerufen am 05.11.2022):

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Für Unternehmen, welche die Zuschussuntergrenze des Energiekostenzuschusses von EUR 2.000 nicht erreichen, ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses soll auch Unternehmen, deren Energiemehrkosten sich im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 auf nicht mehr als EUR 6.666 beliefen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000 Zuschussbetrag gemäß aws-Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss ermöglichen. Dieses Pauschalfördermodell soll eine ergänzende Maßnahme sein, eine Voranmeldung zum aws-Energiekostenzuschuss ist hierfür für die betroffenen Unternehmen nicht erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Pauschalfördermaßnahme werden lt aws nach Ausarbeitung online zur Verfügung stehen.

1.

Ablauf des Energiekostenzuschusses

Der Ablauf des Energiekostenzuschusses lässt sich vorbehaltlich allfälliger Änderungen zusammenfassen, wie folgt:

Schritt 1 – Voranmeldung (verpflichtend)

Ab 07.11.2022 (Uhrzeit ist noch nicht bekannt) bis 28.11.2022 wird eine verpflichtende Voranmeldung (über die Homepage der aws) für Unternehmen möglich sein, wobei das „first come, first served“-Prinzip Anwendung findet. Folgende Daten werden anzugeben sein:

  • Information zum Förderungswerber (Firma bzw Name, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat und ob ein „energieintensives Unternehmen“ (siehe Seite 4 des Info-Pakets der aws) vorliegt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse

Daraufhin wird dem förderungswerbenden Unternehmen ein Zeitraum von voraussichtlich einer Woche zugewiesen, innerhalb dessen die tatsächliche Antragstellung zu erfolgen hat. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Voranmeldung Voraussetzung für eine Antragstellung ist.

Schritt 2 – Antragstellung

Die Antragstellung hat innerhalb des zugewiesenen Zeitraumes im aws-Fördermanager zu erfolgen. Die Zeiträume für die Durchführung der Antragstellung (jeweils 1 Woche) werden im Zeitfenster beginnend mit 29.11.2022 bis 15.02.2023 liegen. Dabei sind der Energieverbrauch, die Preissteigerung und die Höhe der förderbaren Energieaufwendungen anzugeben. Weiters müssen diverse Sachverhalte von einer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Bilanzbuchhaltung im Zuge dieser Antragstellung bestätigt werden. Auch bei der Antragstellung gilt das „first come, first served“-Prinzip.

Schritt 3 – Prüfung des Antrages durch die aws

Der Antrag wird durch die aws geprüft, wobei die aws auch Ergänzungen beim Unternehmen anfordern kann.

Schritt 4 – Auszahlung des Energiekostenzuschusses

Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Auszahlung des Energiekostenzuschusses auf das vom Unternehmen bekanntgegebene Bankkonto.

2.

Praxisempfehlungen zur Voranmeldung

Die Voranmeldung, welche ab 07.11.2022 möglich sein wird, hat durch das Unternehmen selbst zu erfolgen, wir stehen aber bei Problemen gerne zur Seite.

  1. In einem ersten Schritt wäre zu prüfen, ob sich der Jahresumsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens auf nicht mehr als EUR 700.000 belaufen hat und ein Zuschuss von zumindest EUR 2.000 (Mindestförderbetrag) erwartet werden kann.
  2. Sofern der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wäre zu prüfen, ob das Unternehmen als „energieintensiv“ einzustufen ist (siehe Seite 4 des Info-Pakets der aws).

Für den Fall, dass einer dieser Punkte zutrifft bzw zutreffen könnte, ist eine ehestmögliche Voranmeldung ab dem 07.11.2022 zu empfehlen, wie überhaupt in Zweifelsfällen eine Voranmeldung vorgenommen werden sollte.

Nach Voranmeldung, sollte nach umgehender Kontaktaufnahme mit der beauftragten Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung / Bilanzbuchhaltung schon zu diesem Zeitpunkt dafür Sorge getragen werden, dass auch alle für die Bestätigungen bzw „Feststellungen“ sowie die für die Antragstellung benötigten Unterlagen bei Antragstellung vorliegen.

3.

Praxisempfehlungen zur Antragstellung

Angesichts der kurzen Frist für die tatsächliche Antragstellung von voraussichtlich lediglich einer Woche empfiehlt sich, die erforderlichen Daten (insbesondere Unterlagen zum Energieverbrauch sowie zu den Preissteigerungen) ehestmöglich aufzubereiten. Da eine Antragstellung nur im zugewiesenen Zeitraum erfolgen kann, ist es erforderlich, dass bereits bei Antragstellung sämtliche Unterlagen und Daten vorliegen.

 

Sobald die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt und die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, werden wir zeitnah informieren.