Regierungsprogramm 2025-2029: Steuerliche Vorhaben

In einer Pressekonferenz am 27.02.2025 haben die Parteiobleute von ÖVP, SPÖ und NEOS mit Abschluss der Koalitionsgespräche das gemeinsame Regierungsprogramm 2025-2029 mit dem Titel „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ vorgestellt. Die Bundesregierung setzt sich neben einer Vielzahl an Maßnahmen insbesondere zum Ziel, die Wirtschaft anzukurbeln und für einen zukunftsfitten Standort Österreich zu sorgen.
Wir dürfen Ihnen zu den beabsichtigten steuerlichen Anreizen, Vereinfachungen aber auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung einen ersten Überblick geben (Auszug):
Vereinfachung des Steuerrechts, insb der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung
- Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
- Die Arbeit an der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes wird fortgesetzt, mit dem Ziel ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen.
- Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
- Die Arbeitnehmerveranlagung soll unter anderem durch eine Prüfung der Höhe von zB Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder eine Reform der außergewöhnlichen Belastungen vereinfacht werden.
- Im Sinne einer besseren Sichtbarkeit mit dem Ziel positive Arbeitsanreize zu setzen, wird die Möglichkeit geprüft die Negativsteuer unbürokratisch in die Lohnverrechnung zu integrieren.
Mehr Effizienz im Steuersystem
- Um die wichtigen steuerlichen Kontroll- und Serviceaufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können, bekennt sich die Bundesregierung zur Bereitstellung von ausreichend Ressourcen (Personal, Digitalisierung, KI) und zur Attraktivierung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Finanzverwaltung.
Einkommensteuer
- Verlängerung EStG-Steuersatz 55% um 4 Jahre.
- Die Bundesregierung bekennt sich zum Leistungsprinzip. Sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die (unbezahlten) „Care“-Stunden tragen zum Wohlstand in Österreich bei. Um das Angebot an geleisteten bezahlten Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern sowie den privaten Konsum und das Wirtschaftswachstum zu stärken, sollen steuerliche Anreize bzw. Senkungen – sofern budgetär sowie konjunkturell möglich – implementiert werden.
- Weiters soll der Freibetrag im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt) angehoben werden sowie eine Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer:innen zB bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine erfolgen (§ 3 EStG).
Pauschalierung
- Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zunächst auf EUR 320.000 sowie 13,5% und ab 2026 auf EUR 420.000 sowie 15% angehoben werden
Sonderabschreibungen / Forschungsprämie
- Abschreibungsdauern insgesamt evaluieren und Prüfung der Anpassung auf die tatsächlichen Nutzungsdauern.
- Abschreibungen unter möglichst großer Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung im Hinblick auf budgetäre Möglichkeiten prüfen.
- Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert werden.
Gewinnfreibetrag
- Ab 01.01.2027 wird der Grundfreibetrag von 15% bis EUR 33.000 auf 15% von EUR 50.000 dauerhaft angehoben.
Luxustangente
- Die Bundesregierung bekennt sich – unter Budgetvorbehalt – zu einer Anhebung in Richtung EUR 65.000.
- Erster Schritt: Anhebung ab 2027 auf EUR 55.000.
Sonstige Maßnahmen für Unternehmer
- Ausnahme NoVA N1/Klein-LKW: Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 01.07.2025.
- „Heimfahrerregelung“: Klarstellung einer praktikablen Regelung für „Heimfahrer“ mit Klein-LKWs.
- Die Bundesregierung prüft im Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus), unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz.
- Prüfung einer verbesserten Praxistauglichkeit der Sachbezugsregelung bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter-Wohnungen sowie des geldwerten Vorteils bei Kinderbetreuungsangeboten des Arbeitgebers sowie von Mitarbeiterrabatten.
- Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme.
- Unter der Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“) wird die Belegausstellungspflicht bis 35 Euro abgeschafft („Ausdruck“) und darüber hinaus als Alternative ein digitaler Beleg eingeführt. Auf Wunsch der Konsumentinnen/Konsumenten wird ein gedruckter Beleg ausgehändigt.
- Vereinfachungen Registrierkasse (15-Waren-Regelung Dauerrecht), Vereinfachung Wareneingangsbuch und Kalte-Hände-Regelung.
- Betriebsübergaben: Um Betriebsübergaben an die nächste Generation wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 01.01.2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“ das Berufsverbot.
- Um klare Leistungsanreize zu setzen und das Ausmaß geleisteter Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen, bekennt sich die Bundesregierung dazu, Überstunden bzw Zuschläge steuerlich besser zu begünstigen. Detailregelung erfolgt im Zuge der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit der Bundesregierung.
Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie
- Einführung einer verbesserten steuerfreien Mitarbeiter -Prämie (bis zu EUR 1.000; freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 und 2026 werden dafür je EUR 125 Mio. zur Verfügung gestellt.
- Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.
Lohnnebenkosten
- Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten: Die Bundesregierung bekennt sich zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und setzt sich auf europäischer sowie nationaler Ebene für deren Steigerung – insbesondere im internationalen Vergleich – ein. Dies erfolgt durch eine Schwerpunktsetzung zur Senkung von Energiekosten, Bürokratiekosten sowie Lohnstückkosten insbes. LNK/Arbeitskosten.
Arbeiten im Alter
Für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) soll ein neues Modell des Zuverdienstes durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden. Folgende Eckpunkte:
- Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer.
- Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
- Keine Aufwertung des Pensionskontos.
- Das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit 25% endbesteuert (Abzugssteuer).
- Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären.
- Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren.
Start-Ups
- Start-up Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten: Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Start-ups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insb Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.
- Die neue „Flexible Kapitalgesellschaft“ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung
- Um die Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Bundesregierung die FASTER Initiative der Europäischen Union möglichst rasch in nationales Recht überführt. Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice.
- Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/ remote-Working.
Steuerliche Themen Kapitalmarkt
- Weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
- Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (zB ETF-Sparpläne).
- Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages).
- Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
Die jeweilige legistische Umsetzung der genannten Maßnahmen bleibt freilich abzuwarten. Wir dürfen Sie gern informiert halten.