Phasengleiche Bilanzierung von Dividendenansprüchen: VwGH bestätigt restriktive Linie

Mit Erkenntnis vom 11. November 2025 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass eine steuerliche phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften bei identischem Bilanzstichtag mangels bereits entstandenen und ausreichend gesicherten Anspruchs vor dem Ausschüttungsbeschluss unzulässig ist.
Im konkreten Fall hatte eine Muttergesellschaft Ausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften bereits zum Bilanzstichtag aktiviert, obwohl die entsprechenden Ausschüttungsbeschlüsse erst im Folgejahr gefasst wurden. Durch diese vorzeitige Erfassung erhöhte sich der Bilanzgewinn der Muttergesellschaft, wodurch eine anschließende Sonderdividende an ihre Gesellschafter ermöglicht wurde.
Beschluss des VwGH
Der VwGH verneinte in seinem Beschluss vom 11.11.2025, Ro 2022/15/0014, das steuerliche Vorliegen eines zum Bilanzstichtag ausreichend gesicherten Gewinnanspruchs. Nach Auffassung des Gerichts kann bei gleichen Bilanzstichtagen steuerlich noch kein Anspruch auf die Dividende entstehen, da der erforderliche Ausschüttungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Damit durchbricht das Prinzip der periodengerechten Besteuerung die unternehmensrechtlich mögliche phasenkongruente Erfassung.
Die Entscheidung bestätigt damit die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des VwGH: Für steuerliche Zwecke dürfen Dividendenansprüche grundsätzlich erst mit dem Ausschüttungsbeschluss aktiviert werden. Eine Ausnahme kommt nur in sehr engen Ausnahmefällen in Betracht – nicht jedoch bei identischen Bilanzstichtagen von Mutter- und Tochtergesellschaft.
Praxisrelevanz
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen steuerlichen Planung bei konzerninternen Ausschüttungen. Insbesondere in Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen oder Umstrukturierungen können Abweichungen zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz zu unerwarteten steuerlichen Folgen führen. Unternehmen sollten daher bestehende Bilanzierungs- und Ausschüttungsprozesse überprüfen und die aktuelle Rechtsprechung bei künftigen Transaktionen berücksichtigen.

