Expertise

Audit

Als Wirtschaftsprüfer handeln wir bei effizientem Vorgehen gewissenhaft und verantwortungsvoll. Mit Fachkompetenz, Branchenkenntnis und Individualität.

Als Wirtschaftsprüfer sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit den Aufgabenstellungen einhergeht. Wir arbeiten überaus sorgfältig und bauen auf gute Kooperation.

Wissensmäßig auf dem neuesten Stand, im digitalen Zeitalter angekommen, aber konservativ in unseren Werten, arbeiten wir penibel und umsichtig, partnerschaftlich und vorausschauend. Ob Sonderprüfungen, Prüfung von Stiftungen und Vereinen oder Gemeinden – wir haben Ihre Zahlen im Blick und halten die Augen offen nach Optimierungspotenzialen. Unsere Expert:innen unterstützen Sie und beraten hinsichtlich möglicher Risiken.

Leistungen

Sonderprüfungen nach Gesellschaftsrecht

Sonderprüfungen werden einmalig oder unregelmäßig aus besonderem Anlass durchgeführt und dienen dem Zweck, Informationsinteressenten die notwendigen Aufschlüsse über bestimmte Sachverhalte in Ihrem Unternehmen zu vermitteln. Es gilt die Schutzbedürfnisse der Interessenten zu wahren. Hier zählen Fachkompetenz und Gewissenhaftigkeit.

Ob Gründungs-, Sacheinlage- oder Restvermögensprüfungen, Umwandlungs-, Spaltungs- oder Verschmelzungsprüfungen sowie Prüfungen im Rahmen von M&A-Transaktionen, unsere handverlesenen Expert:innen-Teams begleiten Ihr Unternehmen mit Know-how und langjähriger Erfahrung bei allen gesetzlich vorgeschriebenen bzw vorgesehenen Prüfungsanlässen als vertrauensvoller und sorgfältig handelnder Partner.

Prüfung von Stiftungen nach PSG

Privatstiftungen verfügen über keine Eigentümer:innen, das Vermögen ist somit verselbstständigt, demnach besteht ein strukturelles Kontrolldefizit. Daher hat der Gesetzgeber den Stiftungsprüfer über die Aufgaben des Abschlussprüfers hinaus auch als verpflichtendes Kontrollorgan eingerichtet. Ihm wurden auch Mittel zur Ausübung einer effektiven und unabhängigen Kontrolle in die Hand gegeben.

Wir stehen Ihnen für diese anspruchs- und vertrauensvolle Aufgabe zur Verfügung. Qualität, Integrität und Unabhängigkeit basieren auf Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt sowie der stets aktuellen Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten.

Rechnungsprüfung bei Vereinen

Jeder Verein – sofern dieser nicht abschlussprüfungspflichtig ist – hat mindestens zwei unabhängige und unbefangene Rechnungsprüfer:innen zu bestellen, welche den Rechnungs- bzw Jahresabschluss zu prüfen haben. Prüfungsgegenstand sind die Finanzgebarung, somit insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Mittelverwendung des Vereins, einschließlich der Prüfung ungewöhnlicher Einnahmen oder Ausgaben sowie Insichgeschäfte.

Als Rechnungsprüfer sichern wir Ihnen Unabhängigkeit und Unbefangenheit, sowie eine klare Berichterstattung an die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Vereins zu. Unsere Expert:innen begleiten Sie mit spezifischem Know-how und langjähriger Erfahrung.

Prüfung Interner Kontrollsysteme

Jede Geschäftstätigkeit ist untrennbar mit Risiken verbunden. Dies erfordert den Umgang mit Risiken zu systematisieren und – nicht zuletzt aufgrund gesetzlichen Auftrags – ein Internes Kontrollsystem einzurichten, welches den Anforderungen des Unternehmens entspricht.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Überprüfung der Konzeption und Implementierung sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit Ihres Internen Kontrollsystems, gleichgültig, ob sich unser Auftragsumfang auf das gesamte System oder nur bestimmte Teile davon bezieht.

Wir prüfen auch ausgelagerte Funktionen und Dienstleistungen Ihres Unternehmens und erstellen hierzu einen Prüfbericht. Dadurch vermitteln wir Sicherheit – für Sie als Dienstleister oder als Kunden.

System- und Prozessprüfungen

Ein erfolgreiches Unternehmen basiert auf funktionierenden Prozessen und verlässlichen Systemen. Dies erfordert einerseits effektive Kontrollen in den Abläufen aber auch eine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des diesbezüglichen Risikomanagements. All diese Maßnahmen sind regelmäßig Gegenstand externer Prüfungen, mit dem Ziel zu beurteilen, ob die Gegebenheiten auch dem Soll-Zustand (Referenzmodell) entsprechen. Das Ergebnis der Prüfung bestätigen wir in Form einer „Zusicherung“.

Unsere Expert:innen sehen sich Ihre Geschäftsprozesse, internen Systeme und Kontrollen im Rahmen unserer sonstigen Leistungen genau an und prüfen deren Effektivität. Besonderes Augenmerk gilt dabei noch nicht genutzten Optimierungspotenzialen.

Prüfungsnahe Beratung

Die Rechnungslegung ist als Dokumentation der betrieblichen Vorgänge eine wesentliche Informationsquelle für Inhaber:innen, Gläubiger:innen, Lieferant:innen oder Kund:innen. Sie bildet damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage und ist auch Basis für die Bemessung von Steuern oder Ausschüttungen an Gesellschafter:innen.

Die zunehmende Komplexität und der Umfang der nationalen und internationalen Regelungen erfordern profunde und aktuelle Spezialkenntnisse bei der Darstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen, aber auch bei spezifischen Fragen zur Finanzberichterstattung.

Unsere Expert:innen unterstützten Sie kompetent mit Know-how, personellen Ressourcen oder durch die operative Umsetzung einzelner Themenstellungen.

Gutachterliche Tätigkeiten

Konfliktpotenziale gibt es auf allen Ebenen des täglichen Wirtschaftslebens, letztlich überall, wo Menschen zusammenarbeiten. Und nicht alle Konflikte lassen sich vermeiden.

In der Funktion als unabhängige Expert:innen ist es unsere Aufgabe, Argumente zu untermauern und gesicherte Fakten zu schaffen. Wir analysieren sorgfältig, befunden detailliert und erstatten unabhängige, sachgerechte Gutachten – als neutrale gerichtlich beeidete Sachverständige, Schieds- oder Parteigutachter.

Als Sachverständige unterstützen wir Unternehmen, Konzerne, Eigentümer:innen oder Privatpersonen bei der Erstellung von Parteigutachten oder im Rahmen der beratenden Prozessbegleitung zur zuverlässigen Abschätzung Ihrer Chancen und Risiken.

Prüfung von Planungsrechnungen

Eine Planungsrechnung ist die Grundlage jeder Unternehmensbewertung, Sanierung bzw Restrukturierung, Due Diligence oder Fairness Opinion u.a.m. Ihr kommt auch bei der Erstellung von Jahresabschlüssen große Bedeutung zu. Regelmäßig sind Planungsrechnungen integriert als Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplanung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Planung des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. ausgestaltet.

Zur Prüfung von Planungsrechnungen bietet der Praxishinweis 2/2017 des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) eine grundlegende Orientierungshilfe.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie durch fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen, technisches Verständnis und einschlägige Branchenkenntnis.

Gebarungs- | Unterschlagungsprüfungen

Gebarungsprüfungen betreffen zB Vereine und Gebarungsvorgänge in Gemeinden bzw Gemeindeverbänden, die dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss zugrunde liegen. Dabei gilt es, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu berücksichtigen. Bei Mängeln ist auf deren Ursache einzugehen bzw vorzuschlagen, wie sie beseitigt werden könnten.

Liegen schwerwiegende Verdachtsmomente vor, hat eine Unterschlagungsprüfung zur Prävention, Aufdeckung und Handhabung einer wirtschaftskriminellen Handlung zu erfolgen. Ziel ist regelmäßig, den Schaden qualitativ und quantitativ festzustellen.

Unser Expert:innen-Team verfügt über weitreichende Erfahrungen und unterstützt Sie bei diesen Themen.

Förderbestätigungen

Auf nationaler (Bund, Länder, Gemeinden) sowie internationaler Ebene findet sich ein vielfältiges Angebot an Förderungen. Die Palette reicht von Investitions- und Aufwandszuschüssen bis hin zu gutachterlichen Stellungnahmen (zB iZm COVID19-Maßnahmen), wobei die geforderten Bestätigungsleistungen sehr unterschiedlich und nicht immer leicht verständlich sind. Fördergeber verlangen regelmäßig Bestätigungen der Förderabrechnung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Aufbereitung und effizienten Planung der Bestätigungsleistungen. Wir prüfen die Förderungen, gleichen die Abrechnung mit den Bedingungen ab, erstellen die verlangten Prüfungsbestätigungen und reichen sie ein.

Audit
Lisa Maria Prodinger

Lisa Maria Prodinger

Manager, Tax & Audit
lprodinger@wzp.at

Walter Zenkl

Walter Zenkl

Partner, Tax & Audit
wzenkl@wzp.at

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