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BAO: Anpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Tax News - 21. Jun 2023 | 1 Minute Lesezeit

Aufgrund neuerlicher Erhöhungen des Leitzinses der Europäischen Zentralbank um insgesamt 0,50 %-Punkte erhöhen sich auch Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerdezinsen sowie Umsatzsteuerzinsen.

Die Europäische Zentralbank hat ihren Leitzins im Mai um 0,25 %-Punkte sowie im Juni mit Wirksamkeit ab 21. Juni 2023 erneut um 0,25 %-Punkte angehoben. Durch die Anpassungsautomatik erhöht sich damit auch in Österreich der Basiszinssatz von 2,88 % auf 3,38 %, denn der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkte seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben. Derzeit liegen diese Zinssätze einheitlich bei 2 % über dem Basiszinssatz.

Ab 21. Juni 2023 ergeben sich daher gemäß BAO folgende effektive Zinssätze:

RechtsgrundlageZinssatz
Stundungszinsen *)§ 202 Abs 2 BAO5,38 %
Aussetzungszinsen§ 212a Abs 9 BAO5,38 %
Anspruchszinsen§ 205 Abs 2 BAO5,38 %
Beschwerdezinsen§ 205a Abs 4 BAO5,38 %
Umsatzsteuerzinsen§ 205c Abs 5 BAO5,38 %

*) bis 30.06.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO.

Der diesbezügliche BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 wurde in der Findok veröffentlicht; dieser ersetzt den BMF-Erlass vom 13. März 2023.

Sofern oben genannte Zinsen einen Betrag von jeweils EUR 50,00 nicht erreichen, sind diese nicht festzusetzen.