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Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)

Tax News - 07. Aug 2023 | 2 Minuten Lesezeit

Ab 1. Juli 2023 sind auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) alle Verlautbarungen zu veröffentlichen, die bisher im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vorzunehmen waren. Weiters können auch bundesgesetzlich vorgesehene Verlautbarungen, die bisher nicht im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht wurden, auf evi.gv.at erfolgen.

Am 19. Mai 2023 wurde das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz ) kundgemacht. Dieses Gesetz sieht u.a. vor, dass bei der Wiener Zeitung GmbH die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes eingerichtet wird.

Nach Einstellung der Printausgabe der Wiener Zeitung, womit das Amtsblatt der Wiener Zeitung nicht mehr in physischer Form erscheint, wurde für veröffentlichungspflichtige Informationen bei der Wiener Zeitung, welche zur Gänze im Eigentum des Bundes steht, die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) eingerichtet und kann aufgerufen werden unter https://www.evi.gv.at/.

1.

Digitales „schwarzes Brett“

EVI stellt Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Sinne eines digitalen „schwarzen Bretts“ einen zentralen und kostenfreien Zugang zu relevanten Informationen zur Verfügung und leistet damit als neues digitales Amtsblatt und als zentraler und barrierefreier Einstiegspunkt zu Verlautbarungen einen weiteren Beitrag zur Transparenz in der Republik Österreich.

Die mehr als 380 bestehenden Veröffentlichungs- bzw Bekanntmachungspflichten in der Wiener Zeitung bzw im Amtsblatt der Wiener Zeitung bleiben damit aber aufrecht. Auf EVI findet man ab 1. Juli 2023 beispielsweise Änderungen im Firmenbuch, Einladungen zu Hauptversammlungen, Stellenausschreibungen des Bundes oder Warnungen der Finanzmarktaufsicht.

2.

Offenlegung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses von großen Aktiengesellschaften (§ 277 Abs 2 UGB) ist ab 1. Juli 2023 durch Publikation auf EVI nachzukommen.

Unverändert bleibt dabei die Veröffentlichungs- bzw Offenlegungspflicht für die verpflichteten Rechtsträger (GmbH, AG bzw den Kapitalgesellschaften gemäß § 221 Abs 5 UGB gleichgestellte Personengesellschaften, zB GmbH & Co KG) und deren Funktionsträger:innen (Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstandsmitglieder). Die Veröffentlichung der Verlautbarungen auf EVI erfolgt dabei auf Veranlassung dieser hiezu verpflichteten Rechtsträger oder der hiefür zuständigen Stellen (zB das Firmenbuchgericht). Durch die Neuregelung wird daher nur das Veröffentlichungsmedium, aber nicht die grundsätzliche Publikationspflicht geändert.

Die Verlautbarungen über EVI sind – anders als dies bisher bei der Offenlegung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen der Fall war – unentgeltlich, soweit die zu veröffentlichenden Daten von den verpflichteten Rechtsträgern (zB GmbH, AG) bzw veranlassenden Stellen (zB dem Firmenbuchgericht) für die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform auf elektronischem Weg ohne weiteren Aufwand für die Wiener Zeitung GmbH bereitgestellt werden (§ 2 Abs 3 WZEVI-Gesetz). Kostenpflicht kann aber entstehen, zB wenn die Veröffentlichung nicht den formalen Vorgaben entspricht und die Wiener Zeitung GmbH die Formatierung vornehmen muss.